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Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen.
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oapen-20.500.12657-326122022-04-26T12:20:01Z Der Vollzug der Untersuchungshaft nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz - eine Untersuchung aus verfassungsrechtlicher und verfahrensrechtlicher Sicht Winzer, Stephanie, remand prison regime Föderalismusreform Gesetzgebung Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Legislative Niedersachsen Strafprozessordnung (Deutschland) Unschuldsvermutung Untersuchungshaft bic Book Industry Communication::L Law bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure::LNFB Criminal justice law bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure::LNFX Criminal procedure::LNFX3 Criminal procedure: law of evidence Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen. Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen. 2016-12-31 23:55:55 2019-11-26 15:40:51 2020-04-01T14:15:06Z 2020-04-01T14:15:06Z 2010 book 610238 OCN: 794697850 9783941875784 http://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32612 ger application/pdf n/a 610238.pdf https://doi.org/10.17875/gup2010-191 Universitätsverlag Göttingen 10.17875/gup2010-191 Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen. 10.17875/gup2010-191 ffaff15c-73ed-45cd-8be1-56a881b51f62 9783941875784 open access
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