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Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt.
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oapen-20.500.12657-326472022-04-26T12:20:10Z Straffällige Frauen - eine Untersuchung der Strafzumessung und Rückfälligkeit Köhler, Tanja, Female offenders Sentencing Recidivism Empirical criminology Bewährung Frauenkriminalität Freiheitsstrafe (Deutschland) Gewaltkriminalität Jugendgerichtsgesetz (Deutschland) Jugendstrafe Körperverletzung (Deutschland) Kriminalität Sanktion Strafgesetzbuch (Deutschland) bic Book Industry Communication::J Society & social sciences::JK Social services & welfare, criminology::JKV Crime & criminology bic Book Industry Communication::L Law bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure::LNFX Criminal procedure::LNFX1 Sentencing & punishment Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt. Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt. 2016-12-31 23:55:55 2019-11-27 16:09:15 2020-04-01T14:15:50Z 2020-04-01T14:15:50Z 2012 book 610203 OCN: 1030819926 9783863950491 http://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32647 ger application/pdf n/a 610203.pdf https://doi.org/10.17875/gup2012-138 Universitätsverlag Göttingen 10.17875/gup2012-138 Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentral- und Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt. 10.17875/gup2012-138 ffaff15c-73ed-45cd-8be1-56a881b51f62 9783863950491 open access
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