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oapen-20.500.12657-326582021-04-30T09:25:06Z Der 'Gefährder' und das 'Gefährdungsrecht' - eine rechtssoziologische Analyse am Beispiel der Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die nachträgliche Sicherungsverwahrung und die akustische Wohnraumüberwachung Böhm, María Laura, sociology of law criminal law prison regime basic right preventive detention Bundesverfassungsgericht Diskurs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Großer Lauschangriff Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Kriminalität Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung Sicherungsverwahrung Strafrecht bic Book Industry Communication::L Law bic Book Industry Communication::L Law::LA Jurisprudence & general issues::LAQ Law & society bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure::LNFX Criminal procedure Endanger law ('Gefährdungsrecht') is a criminal law which is seeking security – and thereafter fighting ‘risks’ and ‘dangers’ – as its main objective and which is acting on the basis of risk patterns developed by this law itself. Individuals who fit these characteristics are being fought against as endangerers, that means, as high risky figures – and not as offenders. In this work it is presented this figure which has been constructed by the criminal policies and system in Germany during recent years, and has been co-constructed by the Constitutional Court in at least two cases: in the case of the acoustic home surveillance and in the case of the subsequent incapacitation order. Here is (critically) explained the internal logic and rationality which is leading this endanger law. Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit neuen Adressaten des Strafrechts auseinander, deren Konstruktion im Strafrechtsdiskurs zunächst an Transformationen des Rechtsstaatskonzeptes denken lassen könnte. Eine genauere Betrachtung enthüllt jedoch alt bekannte Komponenten des Strafrechtes, die diesen neuen Figuren, den ‚Gefährdern‘, innewohnen. Eine Analyse von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung und zur akustischen Wohnraumüberwachung verdeutlicht, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Mechanismen nicht etwa obsolet, sondern vielmehr umformuliert und praktiziert werden. Das Strafrecht agiert – rechtsstaatskonform – immer aggressiver und immer zerstreuter. Diesen Manifestationen des gegenwärtigen Strafrechts, das sich gegen jegliche Gefährdung der Sicherheit richtet – und welches hier als ‚Gefährdungsrecht‘ bezeichnet wird –, ist dezidiert entgegenzutreten. 2016-12-31 23:55:55 2019-11-27 16:03:16 2020-04-01T14:16:05Z 2020-04-01T14:16:05Z 2011 book 610192 OCN: 874265236 http://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32658 ger application/pdf n/a 610192.pdf https://doi.org/10.17875/gup2011-123 Universitätsverlag Göttingen 10.17875/gup2011-123 Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit neuen Adressaten des Strafrechts auseinander, deren Konstruktion im Strafrechtsdiskurs zunächst an Transformationen des Rechtsstaatskonzeptes denken lassen könnte. Eine genauere Betrachtung enthüllt jedoch alt bekannte Komponenten des Strafrechtes, die diesen neuen Figuren, den ‚Gefährdern‘, innewohnen. Eine Analyse von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung und zur akustischen Wohnraumüberwachung verdeutlicht, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Mechanismen nicht etwa obsolet, sondern vielmehr umformuliert und praktiziert werden. Das Strafrecht agiert – rechtsstaatskonform – immer aggressiver und immer zerstreuter. Diesen Manifestationen des gegenwärtigen Strafrechts, das sich gegen jegliche Gefährdung der Sicherheit richtet – und welches hier als ‚Gefährdungsrecht‘ bezeichnet wird –, ist dezidiert entgegenzutreten. 10.17875/gup2011-123 ffaff15c-73ed-45cd-8be1-56a881b51f62 open access
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