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oapen-20.500.12657-326702022-04-26T12:19:58Z Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten - Modell eines dreigliedrigen Vertretungssystems Diekmann, Andrea, medicine ethics medicine law health care Betreuerbestellung Betreuung (Recht) Bürgerliches Gesetzbuch Vertretungsmacht Vollmacht Zeitschrift für das gesamte Familienrecht bic Book Industry Communication::L Law::LA Jurisprudence & general issues::LAF Systems of law::LAFD Civil codes / Civil law bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNT Social law::LNTM Medical & healthcare law A medical measure influences the physical and mental integrity of the affected people. The right of determination is also part of a person’s personality. The individual can exercise his right of self determination only when its decision conditions and justifies medical practice. Is an adolescent due to an illness or disability not able to excersise decisions, these have to be made by a representative of legal transactions - an agent - or taken by a legal representative - a supervisor. In this study, the different representation schemes on health matters are presented. Eine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter – einen Bevollmächtigten – oder durch einen gesetzlichen Vertreter – einen Betreuer – getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere „automatische“ Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte. 2016-12-31 23:55:55 2019-11-26 15:35:34 2020-04-01T14:16:21Z 2020-04-01T14:16:21Z 2009 book 610180 OCN: 794697673 9783940344786 http://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32670 ger application/pdf n/a 610180.pdf https://doi.org/10.17875/gup2009-36 Universitätsverlag Göttingen 10.17875/gup2009-36 Eine ärztliche Maßnahme tastet die leibliche und gegebenenfalls die seelische Integrität eines Menschen an. Die Bestimmung darüber ist ein Teil der Personalität eines Menschen. Der Einzelne kann sein Selbstbestimmungsrecht nur wahrnehmen, wenn seine Entscheidung Voraussetzung gerechtfertigten ärztlichen Handelns ist. Kann ein Volljähriger auf Grund einer Krankheit oder Behinderung darüber nicht befinden, können Entscheidungen durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter – einen Bevollmächtigten – oder durch einen gesetzlichen Vertreter – einen Betreuer – getroffen werden. In der vorliegenden Untersuchung werden die unterschiedlichen Vertretungsregelungen im Bereich der Gesundheitsangelegenheiten dargestellt. Es wird zudem geprüft, ob es das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gebietet, eine weitere „automatische“ Vertretungsmöglichkeit für nahe Angehörige zu normieren. Es wird auch erwogen, auf welche Grundlage eine entsprechende Befugnis gestützt werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sie eingreifen könnte. 10.17875/gup2009-36 ffaff15c-73ed-45cd-8be1-56a881b51f62 9783940344786 open access
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