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oapen-20.500.12657-326782022-04-26T12:19:50Z Dignitas - Voluntas - Vita - Überlegungen zur Sterbehilfe aus rechtshistorischer, interdisziplinärer und rechtsvergleichender Sicht Göttinger Antrittsvorlesung im Januar 2006 Schumann, Eva, law euthanasia geriatric welfare Arzt Neue Juristische Wochenschrift Patientenverfügung Sterbehilfe bic Book Industry Communication::J Society & social sciences::JF Society & culture: general::JFM Ethical issues & debates::JFME Ethical issues: euthanasia & right to die bic Book Industry Communication::L Law bic Book Industry Communication::L Law::LN Laws of Specific jurisdictions::LNF Criminal law & procedure Contrary to the common constriction of the euthanasia-discussion on “self-determination at the end of life" Eva Schumann claims rethinking in dealing with seriously ill and dying people. To meet their needs in her view a comprehensive access to outpatient and inpatient palliative care facilities is recquired and also improvements of care in nursing homes as well as offers to improve the integration of members into care. These claims conclude the discussion between assistance in dying (indirect euthanasia), and assistance to die (active and passive euthanasia). Taking account historical, interdisciplinary and comparative law issues it is demonstrated that the formal legal distinction between the various case groups of euthanasia not sufficiently takes into account the social dimension of dying. Entgegen der heute üblichen Verengung der Sterbehilfediskussion auf die »Selbstbestimmung am Lebensende« fordert Eva Schumann ein Umdenken im Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen. Um deren Bedürfnissen gerecht zu werden, ist nach ihrer Auffassung ein flächendeckender Zugang zu ambulanten und stationären Palliativeinrichtungen, eine Verbesserung der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen sowie Angebote zur stärkeren Einbindung von Angehörigen in die Pflege erforderlich. Diese Forderungen stehen am Ende einer kritischen Würdigung der unter dem Begriff der Sterbehilfe diskutierten Fallgruppen der Hilfe im Sterben (indirekte Sterbehilfe) einerseits und der Hilfe zum Sterben (aktive und passive Sterbehilfe) andererseits. Unter Einbeziehung historischer, interdisziplinärer und rechtsvergleichender Aspekte wird eindringlich dargelegt, dass die formaljuristische Differenzierung zwischen den einzelnen Fallgruppen der Sterbehilfe nicht hinreichend die soziale Dimension des Sterbens berücksichtigt. 2016-12-31 23:55:55 2019-11-26 15:16:41 2020-04-01T14:16:30Z 2020-04-01T14:16:30Z 2006 book 610172 OCN: 808384788 9783938616499 http://library.oapen.org/handle/20.500.12657/32678 ger application/pdf n/a 610172.pdf https://doi.org/10.17875/gup2006-21 Universitätsverlag Göttingen 10.17875/gup2006-21 Entgegen der heute üblichen Verengung der Sterbehilfediskussion auf die »Selbstbestimmung am Lebensende« fordert Eva Schumann ein Umdenken im Umgang mit schwerkranken und sterbenden Menschen. Um deren Bedürfnissen gerecht zu werden, ist nach ihrer Auffassung ein flächendeckender Zugang zu ambulanten und stationären Palliativeinrichtungen, eine Verbesserung der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen sowie Angebote zur stärkeren Einbindung von Angehörigen in die Pflege erforderlich. Diese Forderungen stehen am Ende einer kritischen Würdigung der unter dem Begriff der Sterbehilfe diskutierten Fallgruppen der Hilfe im Sterben (indirekte Sterbehilfe) einerseits und der Hilfe zum Sterben (aktive und passive Sterbehilfe) andererseits. Unter Einbeziehung historischer, interdisziplinärer und rechtsvergleichender Aspekte wird eindringlich dargelegt, dass die formaljuristische Differenzierung zwischen den einzelnen Fallgruppen der Sterbehilfe nicht hinreichend die soziale Dimension des Sterbens berücksichtigt. 10.17875/gup2006-21 ffaff15c-73ed-45cd-8be1-56a881b51f62 9783938616499 open access
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