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Die Schweizerische Strafprozessordnung, die 2011 in Kraft trat, vermittelte Geschädigten von Straftaten in der Rolle des Strafklägers gegenüber den meisten kantonalen Strafprozessordnungen zusätzliche Verfahrensrechte, mit denen sie aktiv auf den Gang des Verfahrens einwirken und dieses gegebenenfal...

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Γλώσσα:ger
Έκδοση: Carl Grossmann Verlag 2020
Διαθέσιμο Online:http://doi.org/10.24921/2018.94115933