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Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, daß die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfun...

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Γλώσσα:ger
Έκδοση: Peter Lang International Academic Publishers 2020
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spelling oapen-20.500.12657-421632020-10-02T01:04:14Z Die Interpretation der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes Engelke, Heinrich Economic history Business communication and presentation Economic theory and philosophy Jurisprudence and general issues Politics and government bic Book Industry Communication::K Economics, finance, business & management::KC Economics::KCA Economic theory & philosophy bic Book Industry Communication::G Reference, information & interdisciplinary subjects::GT Interdisciplinary studies::GTC Communication studies bic Book Industry Communication::K Economics, finance, business & management::KC Economics::KCP Political economy bic Book Industry Communication::L Law::LA Jurisprudence & general issues Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, daß die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk zu gewährleisten, allerdings nicht zu entnehmen ist, wie dies verwirklicht werden soll, kommt der Interpretation des Begriffs der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk (Rundfunkfreiheit) eine wesentliche Bedeutung für die Organisation des Rundfunks zu. Dabei stehen sich zwei konkurrierende Interpretationen der Rundfunkfreiheit gegenüber, die subjektiv-rechtliche Interpretation der Rundfunkfreiheit als Gründungsfreiheit für Rundfunkunternehmen und die objektiv-rechtliche Interpretation der Rundfunkfreiheit als dienender Freiheit; sie dient der Gewährleistung freier und öffentlicher Meinungsbildung und erfordert eine private oder öffentlich-rechtliche Organisationsform des Rundfunks, die es ermöglicht, daß sich das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum in den Rundfunksendungen widerspiegelt. Ziel der Untersuchung ist es zu zeigen, daß die Rundfunkfreiheit aus ökonomischer Sicht objektiv-rechtlich interpretiert werden sollte. 2020-10-01T17:31:19Z 2020-10-01T17:31:19Z 1992 book ONIX_20201001_9783631754245_69 https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/42163 ger Hohenheimer volkswirtschaftliche Schriften application/pdf n/a 9783631754245.pdf Peter Lang International Academic Publishers 10.3726/b13943 Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt. Danach ist der Rundfunk so zu organisieren, daß die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gewährleistet wird. Da der Grundrechtsnorm, die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk zu gewährleisten, allerdings nicht zu entnehmen ist, wie dies verwirklicht werden soll, kommt der Interpretation des Begriffs der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk (Rundfunkfreiheit) eine wesentliche Bedeutung für die Organisation des Rundfunks zu. Dabei stehen sich zwei konkurrierende Interpretationen der Rundfunkfreiheit gegenüber, die subjektiv-rechtliche Interpretation der Rundfunkfreiheit als Gründungsfreiheit für Rundfunkunternehmen und die objektiv-rechtliche Interpretation der Rundfunkfreiheit als dienender Freiheit; sie dient der Gewährleistung freier und öffentlicher Meinungsbildung und erfordert eine private oder öffentlich-rechtliche Organisationsform des Rundfunks, die es ermöglicht, daß sich das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum in den Rundfunksendungen widerspiegelt. Ziel der Untersuchung ist es zu zeigen, daß die Rundfunkfreiheit aus ökonomischer Sicht objektiv-rechtlich interpretiert werden sollte. 10.3726/b13943 e927e604-2954-4bf6-826b-d5ecb47c6555 15 265 Bern open access
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