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Nach §1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden". Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr selten...

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Γλώσσα:German
Έκδοση: Mohr Siebeck 2024
id oapen-20.500.12657-87006
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spelling oapen-20.500.12657-870062024-03-28T14:03:18Z Letztwillige Schiedsverfügungen Gleim, Jakob Law Bankruptcy & Insolvency Law Civil Law Law Arbitration, Negotiation, Mediation thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNP Financial law: general::LNPC Bankruptcy and insolvency thema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues::LAF Systems of law::LAFD Systems of law: civil codes / civil law thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNA Legal systems: general::LNAC Legal systems: civil procedure, litigation and dispute resolution::LNAC5 Arbitration, mediation and alternative dispute resolution Nach §1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden". Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr selten waren, beschäftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmäßigkeit. Mit Zunahme der praktischen Relevanz rücken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger Schiedsverfügungen in den Fokus: Warum darf der Erblasser nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Verfügungen von Todes wegen treffen? Wie weit reicht die Zuständigkeit des letztwillig eingesetzten Schiedsgerichts? Und welches Recht ist anzuwenden, wenn der Erbfall grenzüberschreitende Bezüge aufweist? Jakob Gleim beantwortet diese Fragen und bezieht dabei im Rahmen eines Rechtsvergleichs auch das US-amerikanische Recht ein. Fürdie vorliegende Dissertation wurde Jakob Gleim mit der2020 der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet. Nach §1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden". Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr selten waren, beschäftigen sie heute die deutschen Gerichte mit gewisser Regelmäßigkeit. Mit Zunahme der praktischen Relevanz rücken auch die dogmatischen Grundlagen letztwilliger Schiedsverfügungen in den Fokus: Warum darf der Erblasser nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Verfügungen von Todes wegen treffen? Wie weit reicht die Zuständigkeit des letztwillig eingesetzten Schiedsgerichts? Und welches Recht ist anzuwenden, wenn der Erbfall grenzüberschreitende Bezüge aufweist? Jakob Gleim beantwortet diese Fragen und bezieht dabei im Rahmen eines Rechtsvergleichs auch das US-amerikanische Recht ein. Fürdie vorliegende Dissertation wurde Jakob Gleim mit der2020 der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet. 2024-01-18T05:32:05Z 2024-01-18T05:32:05Z 2023 book 9783161592850 https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87006 ger application/pdf Attribution-ShareAlike 4.0 International external_content.pdf Mohr Siebeck Mohr Siebeck GmbH & Co. KG 10.1628/978-3-16-159286-7 10.1628/978-3-16-159286-7 773c36f2-8bde-4e8c-8b8d-7fab7b2879fe b818ba9d-2dd9-4fd7-a364-7f305aef7ee9 9783161592850 Knowledge Unlatched (KU) Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Knowledge Unlatched open access
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publisher Mohr Siebeck
publishDate 2024
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