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Nach §1066 ZPO gelten die Vorschriften über vertraglich vereinbarte Schiedsgerichte entsprechend für "Schiedsgerichte, die in gesetzlich statthafter Weise durch letztwillige [...] Verfügungen angeordnet werden". Während solche letztwilligen Schiedsverfügungen im 20.Jahrhundert sehr selten...

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Λεπτομέρειες βιβλιογραφικής εγγραφής
Γλώσσα:German
Έκδοση: Mohr Siebeck 2024