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oapen-20.500.12657-870182024-03-28T14:03:22Z Rechtssprachliche Kommunikation Landbrecht, Johannes Eder, Daniel Law Bankruptcy & Insolvency Civil Procedure Arbitration, Negotiation, Mediation thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNP Financial law: general::LNPC Bankruptcy and insolvency thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNA Legal systems: general::LNAC Legal systems: civil procedure, litigation and dispute resolution thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNA Legal systems: general::LNAC Legal systems: civil procedure, litigation and dispute resolution::LNAC5 Arbitration, mediation and alternative dispute resolution Sprache fungiert als Sonderhorizont der Konversierenden, Rechtssprache als Sonderhorizont rechtssprachlich Konversierender. Bei unterschiedlichem Sonderhorizont scheitert Kommunikation. Das Gelingen von Kommunikation ist daher insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext sehr schwierig, da die Rechtssprache außerdem keine herkömmliche Fachsprache ist, derer man sich - allenfalls nach Übersetzung - weltweit bedienen könnte. Jede Rechtsordnung verwendet vielmehr ihre eigene Rechtssprache als gesonderte Fachsprache, die vom nationalen Rechtskontext geprägt ist. Johannes Landbrecht analysiert, wie Kommunikation zum Recht trotzdem gelingen kann. Sprache fungiert als Sonderhorizont der Konversierenden, Rechtssprache als Sonderhorizont rechtssprachlich Konversierender. Bei unterschiedlichem Sonderhorizont scheitert Kommunikation. Das Gelingen von Kommunikation ist daher insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext sehr schwierig, da die Rechtssprache außerdem keine herkömmliche Fachsprache ist, derer man sich - allenfalls nach Übersetzung - weltweit bedienen könnte. Jede Rechtsordnung verwendet vielmehr ihre eigene Rechtssprache als gesonderte Fachsprache, die vom nationalen Rechtskontext geprägt ist. Johannes Landbrecht analysiert, wie Kommunikation zum Recht trotzdem gelingen kann. 2024-01-18T05:33:34Z 2024-01-18T05:33:34Z 2023 book 9783161622045 https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87018 ger application/pdf Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International external_content.pdf Mohr Siebeck Mohr Siebeck GmbH & Co. KG 10.1628/978-3-16-162205-2 10.1628/978-3-16-162205-2 773c36f2-8bde-4e8c-8b8d-7fab7b2879fe b818ba9d-2dd9-4fd7-a364-7f305aef7ee9 9783161622045 Knowledge Unlatched (KU) Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Knowledge Unlatched open access
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Sprache fungiert als Sonderhorizont der Konversierenden, Rechtssprache als Sonderhorizont rechtssprachlich Konversierender. Bei unterschiedlichem Sonderhorizont scheitert Kommunikation. Das Gelingen von Kommunikation ist daher insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext sehr schwierig, da die Rechtssprache außerdem keine herkömmliche Fachsprache ist, derer man sich - allenfalls nach Übersetzung - weltweit bedienen könnte. Jede Rechtsordnung verwendet vielmehr ihre eigene Rechtssprache als gesonderte Fachsprache, die vom nationalen Rechtskontext geprägt ist. Johannes Landbrecht analysiert, wie Kommunikation zum Recht trotzdem gelingen kann.
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