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oapen-20.500.12657-870482024-03-28T14:02:52Z Die Bindung Dritter an Prozessergebnisse Fervers, Matthias Law Bankruptcy & Insolvency Civil Law Arbitration, Negotiation, Mediation thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNP Financial law: general::LNPC Bankruptcy and insolvency thema EDItEUR::L Law::LA Jurisprudence and general issues::LAF Systems of law::LAFD Systems of law: civil codes / civil law thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNA Legal systems: general::LNAC Legal systems: civil procedure, litigation and dispute resolution::LNAC5 Arbitration, mediation and alternative dispute resolution Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verständnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenüber Dritten, die sich auch für die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lässt. Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verständnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenüber Dritten, die sich auch für die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lässt. 2024-01-18T05:37:05Z 2024-01-18T05:37:05Z 2023 book 9783161613425 https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87048 ger application/pdf Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International external_content.pdf Mohr Siebeck Mohr Siebeck GmbH & Co. KG 10.1628/978-3-16-161343-2 10.1628/978-3-16-161343-2 773c36f2-8bde-4e8c-8b8d-7fab7b2879fe b818ba9d-2dd9-4fd7-a364-7f305aef7ee9 9783161613425 Knowledge Unlatched (KU) Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Knowledge Unlatched open access
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Nach heute ganz herrschender Meinung wirkt die Rechtskraft ausschließlich zwischen den Prozessparteien. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind insbesondere in §§ 68 Abs. 3, 74, 265 f., 325 ff., 613 ZPO sowie in § 407 Abs. 2 BGB normiert. Matthias Fervers zeigt, dass weder die Grundregel noch die Ausgestaltung der Ausnahmen zu angemessenen Ergebnissen führen. Im ersten Teil der Arbeit untersucht der Autor die Defizite der gesetzlichen Regelungen und ihrer Interpretation und nimmt jeweils eine dogmatisch-systematische Neubestimmung vor. Anschließend entwickelt er eine grundlegende und vom herrschenden Verständnis abweichende Konzeption zur Rechtskraftwirkung gegenüber Dritten, die sich auch für die Konstellation des kollektiven Rechtsschutzes fruchtbar machen lässt.
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