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Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. ; Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet.
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oapen-20.500.12657-878852024-03-28T14:03:21Z Datenmärkte, Datenintermediäre und der Data Governance Act Ditfurth, Lukas von Datenrecht Regulierung von Datenintermediären Europäische Datenstrategie Data Governance Act B2B-Datenmärkte thema EDItEUR::L Law::LB International law thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNC Company, commercial and competition law: general::LNCB Commercial law thema EDItEUR::L Law::LN Laws of specific jurisdictions and specific areas of law::LNQ IT and Communications law / Postal laws and regulations Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. ; Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. 2024-02-23T13:31:28Z 2024-02-23T13:31:28Z 2024 book ONIX_20240223_9783111337661_82 9783111337661 9783111338064 9783111334530 https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/87885 ger Global and Comparative Data Law application/pdf n/a 9783111337661.pdf https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/9783111337661/html?lang=en De Gruyter De Gruyter 10.1515/9783111337661 Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. ; Mit dem Data Governance Act (DGA) hat sich der europäische Gesetzgeber für eine strenge Regulierung von Datenvermittlungsdiensten entschieden. Anbieter von Datenvermittlungsdiensten werden durch Art. 10-15 DGA verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Dienste bei einer zuständigen Behörde anzumelden und umfangreiche Vorgaben an die Erbringung ihrer Dienste einzuhalten. Ziel dieser Vorschriften ist es, das Nutzervertrauen in Datenvermittlungsdienste zu stärken und dadurch Anreize für den vertrauensvollen Datenaustausch zwischen Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen zu setzen. Die vorliegende Arbeit unternimmt die bislang umfassendste Untersuchung der Art. 10-15 DGA im Hinblick auf B2B-Datenvermittlungsdienste. Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der europäischen Datenstrategie sowie der ökonomischen Besonderheiten von B2B-Datenmärkten und Datenvermittlungsdiensten werden die Art. 10-15 DGA detailliert ausgelegt und aus rechtsökonomischer Perspektive bewertet. 10.1515/9783111337661 2b386f62-fc18-4108-bcf1-ade3ed4cf2f3 9783111337661 9783111338064 9783111334530 De Gruyter 4 675 Berlin/Boston open access
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